HÜPFBURG-FLOH 

HÜPFBURG-FLOH 

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FAQ + AGB

FAQ

Braucht das Gebläse Starkstrom? 


Nein,die Gebläse werden mit üblichen 230V betrieben. 


Muss das Gebläse bei Hüpfburg ununterbrochen laufen ? 


Ja ! Das Gebläse darf während des Spielbetrieb nicht ausgeschaltet werden. Da die Hüpfburg innerhalb kurzer Zeit zusammen fällt und somit Verletzungsgefahr besteht ! 


Wo kann ich die Hüpfburg aufbauen ? 


Der Aufbau ist überall dort möglich wo eine gerade und ebene Fläche vorhanden ist. Eine Wiese bzw. Rasen ist die beste Wahl. Aber die Hüpfburg kann natürlich auch auf Asphalt oder ähnliches aufgebaut werden. Es sollten nur alle Dinge,wie Steine oder sonstige scharfkantige Sachen,die die Hüpfburg beschädigen könnten entfernt werden. Hier reicht es mit einem Besen die Stellfläche zu reinigen und vor Aufbau die Schutzplane auszulegen. Der Abstand zu anderen Objekten sollte min. 1,50m betragen,da sich die Hüpfburg bei Betrieb bewegt. 


Was mache ich bei plötzlich aufkommenden Regen? 


In diesem Fall beenden sie bitte sofort den Spielbetrieb. Ziehen den Stecker vom Gebläse und verstauen dieses regengeschützt. Nun schlagen sie die Hüpfburg zur Hälfte ein und decken diese ab. Sollte die Hüpfburg Nässe abbekommen haben,die bitte dem Vermieter mitteilen. 


Muss ich vor Rückgabe die Hüpfburg reinigen? 


Die Hüpfburg muss nicht Staubkorn frei sein :) dennoch vor dem Abbau sollten sie bitte prüfen das sich keine Gegenstände mehr in der Hüpfburg befinden. Sollte die Hüpfburg grobe Verschmutzungen oder ein Nässeschaden aufweisen,wird eine Reinigungspauschale von 50€ erhoben 


Wie baue ich die Hüpfburg wieder sachgemäß ab ? 


Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg ist wieder in den Transportsack zu geben. 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )und  WICHTIGE HINWEISE für die Nutzung unserer Attraktionen


Nutzungsbedingungen

Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson genutzt werden.

Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten sich und andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden. Es ist nicht erlaubt, zu raufen oder einander zu schubsen. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.

Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.

Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände zu Verletzungen oder Beschädigungen führen. Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.

Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

Unter der Hüpfburg ist zuvor die Schutzplane auszubreiten. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane sind Steine, vorstehende Wurzeln, spitze oder scharfkantigen Gegenständen zu entfernen.

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 900-Winkel abgeht und nicht verdreht ist. Die Aufsichtsperson beobachtet auch den gesamten Füllvorgang.

Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.

Bei stärkerem Wind, Sturm, Regen oder Gewitter darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt sofort vom Mieter außer Betrieb zu nehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.

Sollte die Hüpfburg nass werden, ist diese mit Handtüchern zu trocknen. Sie darf auf keinen Fall ohne Hinweis an den Vermieter nass oder feucht zurückgegeben werden.

Die Bereitstellung von Strom (230V, 16A) ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden.

Das Gebläse ist unbedingt vor Regen zu schützen. Es darf bei Regen nicht betrieben werden.

4. Mietbedingungen

- Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in einwandfreiem, sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung sowie Verschmutzung zu schützen. Für Schäden, wie Verschmutzungen, Zerstörung oder auch Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.

- Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- und Personenschäden. Der Mieter ist der Betreiber.

- Der Mieter haftet für die kompletten angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

Bei einer Lieferung durch den Vermieter gelten folgende Regelungen: Zur Entgegennahme und bei Abholung der Artikel ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden. Der Betrieb der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter.

- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.

- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr

erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch verspätete Rückgabe entstehen,

haftet der Mieter.

- Bei der Vermietung von Hüpfburgen übernimmt der Mieter die allgemeine

Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene

Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu sorgen.

- Sollten Beschädigungen an den Mietgegenständen vorliegen, sind diese unverzüglich dem

Vermieter mitzuteilen.

- Der Vermieter behält sich vor, von dem Mietvertrag in begründeten Fall zurückzutreten. Die

Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens des Mieters kann nicht

geltend gemacht werden.

- Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

- Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen des Vertrages einverstanden.

5. Kaution

- Es ist je Vermietung eine Kaution in Höhe von 50€ zu hinterlegen.

- Diese ist bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter in bar zu bezahlen.

- Bei starken Verschmutzungen oder nassen Mietartikeln bei Rückgabe kann ein entsprechender

Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden.

- Bei Beschädigungen kann ein entsprechender Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen

werden. Bei starken Beschädigungen kann der Mieter jedoch auch in höherer Summe haftbar

gemacht werden.

- Bei zu spät erfolgter Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden,

wenn ihm dadurch Mietverluste entstehen.

- Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe aller Mietgegenstände zurückerstattet.

Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge.

 


Kautionseinbehalt

Sollte die Hüpfburg nach Rückgabe solchen Verschmutzungsgrad aufweisen wird die Kaution in Höhe von 50€ einbehalten.

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